Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

Anwendungsbereich & grundsätzliche Regelungen

Für die Teilnahme am OstseeMan Triathlon Glücksburg wird mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer geregelt. Für die Teilnehmer wird im nachstehenden Text (AGB) die männliche Form verwendet. Eine Benachteiligung der Geschlechter in Anwendung der Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) ist weder beabsichtigt oder gewollt.

Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
OstseeMan Marketing und Event GmbH
Libellenring 6
24955 Harrislee, Deutschland
Telefon: +49 (0) 461 4021 4040
Mail: info@ostseeman.de
Internet: www.ostseeman.de

Geschäftsführer: Sven Christensen, Mirko Gröschner

Folgende nachstehende Regelungen, Bestimmungen und Ordnungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Anerkennung und Befolgung die Voraussetzung zur Teilnahme am OstseeMan.

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
  • Die Ausschreibung des Veranstalters
  • Die Wettkampfbestimmungen auf der Homepage des Veranstalters. Hier sind Änderungen bis zum Wettkampftag möglich, die auf der Wettkampfbesprechung erläutert werden.
  • Die aktuellen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Veranstalterordnung, Sportordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung, sowie Rechtsund Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung).

Nachzulesen unter https://www.triathlondeutschland.de/neu-im-triathlon/regelwerk

Organisation

  1. Die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer, den Wettkampfbestimmungen, Informationen und Änderungen im Rahmen der Wettkampfbesprechung und die Ordnung der DTU sind von dem Teilnehmer einzuhalten.
  2. Für ALLE Teilnehmer ist die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung Pflicht!
  3. Anweisungen vom Veranstalter und seines Personals ist Folge zu leisten.
  4. Der Veranstalter ist zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/ oder zur Disqualifikation berechtigt, wenn der Teilnehmer den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder die der anderen Teilnehmer in Gefahr bringt oder durch sein Verhalten die Durchführung der Veranstaltung gefährdet.
  5. Bei Anzeichen von gesundheitlichen Problemen eines Teilnehmers ist die ärztliche Betreuung berechtigt, den Teilnehmer zum Schutz seiner Gesundheit aus dem Rennen zu nehmen.
  6. Die Änderung der Startnummer ist verboten und kann zur Disqualifikation des Teilnehmers führen.

Meldeverfahren

  1. Die Ausschreibung regelt das An-und Abmeldeverfahren
  2. Nachstehende Gründe können dazu führen, einen Teilnehmer zu disqualifizieren:
    • Angabe von eigenverantwortlichen, falschen persönlichen Daten in der Anmeldung
    • Sperrung durch ein Gericht, Schiedsgericht oder Sportverband
    • Verstoß gegen die Dopingbestimmungen oder anderes sportliches Fehlverhalten
    • der Verdacht einer Straftat vorliegt.
  3. Die Teilnahmeberechtigung ist nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Der Teilnehmer hat die Startnummer persönlich abzuholen. Die Weitergabe der Startnummer hat ein lebenslanges Startverbot zur Folge. Startberechtigt ist, wer einen Startpass seines Triathlonverbandes oder eine Tageslizenz besitzt.
  4. Bei Nichtantritt eines Teilnehmers zum Start, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Es gelten die Storno- und Abmeldebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung.
  5. Nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückerstattung des Startgeldes in Betracht. Das Startgeld wird abzüglich einer Bearbeitungspauschale/Abmeldegebühr in Höhe von 60,00 EUR zurückerstattet, wenn der Veranstalter für den Ausfall der Veranstaltung z.B. durch höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien, oder einer sonstigen Gefährdungslage für die Teilnehmer, Zuschauer und Helfer wie extreme Wetterlagen, Terrorismus oder ähnliches nicht verantwortlich ist.
  6. Der Teilnehmer hat das Recht zu prüfen, ob der Aufwand angefallen ist oder wesentlich geringer war.

Haftungsausschluss

  1. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, die Veranstaltung bei nachstehenden Gründen zu ändern, verzögert zu starten oder abzusagen:
    • Wetterlage
    • Bei einer Absage der Veranstaltung, die nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, wie
      • Behördlicher Anordnung
      • Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder
      • jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt eine Rückerstattung der Anmeldegebühren.
    • Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt.
    • Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  2. Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach-und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Personenschäden oder Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Wird die Hauptleistungspflicht des Veranstalters fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den Schaden auf einen Betrag von maximal 2.000.000 Euro für Personenschäden sowie 1.000.000 Euro für Sachschäden und jedes Schadenereignis begrenzt. Für die Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, die für den Veranstalter mit der Durchführung der Veranstaltung tätig sind oder vertraglich verbunden sind, erstrecken sich ebenfalls die vorstehenden Haftungsbeschränkungen, wenn diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
  3. Wenn Dritte vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient oder mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung frei.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
  5. Für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung ist der Teilnehmer allein verantwortlich. Der Teilnehmer bestätigt, dass ihm die Risiken bewusst sind, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung Gefahren verbunden sind, die zu ernsthaften Verletzungen, bis hin zum Tod, führen können. Die mit der Teilnahme nachfolgend beschriebenen Risiken, die mit der Teilnahme am OstseeMan verbunden sind, hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
    • Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben,
    • Gefahren, die sich aus der Kollision mit Fußgängern, Fahrzeugen, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen möglich sind,
    • Stürze,
    • sowie Gefahren, durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder Wetter entstehen.
  6. Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen wie besehen. Bei Gefahren auf der Wettkampfstrecke, hat der Teilnehmer den Veranstalter unverzüglich zu informieren.
  7. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten allein verantwortlich. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus dem Konsum von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können.
  8. Der Teilnehmer erklärt sich im Voraus mit einer medizinischen Behandlung während der Veranstaltung einverstanden, wenn diese erforderlich ist. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen. Die Kosten werden dem Teilnehmer nach der üblichen Gebührenordnung berechnet. Eine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung wird nicht vom Veranstalter gestellt. Der Veranstalter ist dazu nicht verpflichtet. Der Teilnehmer hat für ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu sorgen. Hier besteht ein Haftungsausschluss des Veranstalters.
  9. Für abhanden gekommene Gegenstände des Teilnehmers übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Auch für eine von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  10. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

Bild- und Tonrechte

Mit der Anmeldung überträgt der Teilnehmer das Recht an den Veranstalter mit der Erteilung der Erlaubnis

    • Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos,
    • Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen
    • sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung
    • als Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Video, CDs, DVDs, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.
    • Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sämtlicher Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.

Doping

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Anerkennung der Anti Doping Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Versicherung des Athleten, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Die Unrichtigkeit der Angaben des Teilnehmers, wie vorstehend beschrieben, hat zur Folge, dass der Teilnehmer alle vertraglichen Ansprüche verliert und bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurückerstatten muss.
  2. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes wird Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
  3. An der Teilnahme, nach der Veranstaltung, durch eine Anti Doping Organisation durchgeführte Dopingkontrolle, sind die ausgewählten Teilnehmer verpflichtet. Ein bestätigtes Dopingvergehen führt nachträglich zur Disqualifikation. Damit sind Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Der Teilnehmer hat das Recht, nachzuweisen, dass der Aufwand geringer war oder nicht angefallen ist.
  4. Wird innerhalb eines Jahres nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer in dem Jahr vor der Veranstaltung gedopt war, ist eine nachträgliche Disqualifikation möglich.
  5. Bei einem schwebenden Dopingverfahren, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden, wenn ein begründeter Dopingverdacht vorliegt. Damit sind Forderungen auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche ausgeschlossen.
  6. Die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung sind maßgebend bei einem Blutscreening.
  7. Bis zur endgültigen Klärung eines Dopingverdachtes gilt die Unschuldsvermutung und die Verpflichtung aller Parteien, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers und des Veranstalters schaden können. Die Unterrichtung der DTU hat umgehend zu erfolgen.

Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Sie werden zweckgebunden zur:

    • Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung
    • medizinischen Betreuung des Teilnehmers
    • Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten, Einstellung ins Internet
    • Veröffentlichung in Starter- und Ergebnislisten mit Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Verein, Startnummer und
    • Veröffentlichung in den Medien, im Programmheft, Ergebnisheft, Internet, TV, Rundfunk.
    • Weiterleitung an den Fotodienst Mit seiner Anmeldung willigt der Teilnehmer der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ein.

Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
  • Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
  • Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese Ausdrücklich als verbindlich an.