AGB EXPO

Inhalt

Allgemein

Zu Ihrer Information erhalten Sie im Folgenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie mit Ihrer Anmeldung ausdrücklich anerkennen.

Sie erhalten bei der Buchung einer Standfläche zusätzlich:

  • zwei Eintrittskarten zur Pasta-Party am Freitag des Wettkampf-Wochenendes in der Rudehalle Glücksburg

Die Standflächen müssen nach dem Abbau sauber und völlig geräumt verlassen werden.

Der Veranstalter hält sich vor ansonsten Reinigungskosten in Höhe von 100 EUR
pauschal in Rechnung zu stellen. Pro Aussteller stellt der Veranstalter einen Parkplatz zur Verfügung. Weitere Parkplätze,
sowie Stellflächen für Anhänger können, wenn vorhanden, bei den Verantwortlichen der Veranstaltungsleitung erfragt und entsprechend zugewiesen werden.
Auf die, sich im Ausstellungsbereich befindende, Begrünung ist Rücksicht zu nehmen.

Zeitplan

Die Zeiten für den Auf- und Abbau sowie die regulären Öffnungszeiten sind hier veröffentlicht.

Kosten

  • Eigenes Zelt: EUR 60,-/qm + MwSt.
  • Mindestfläche 9m² (3x3m), max. Standtiefe 4m – größere Maße sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter möglich.
  • Strompauschale: EUR 50,- (siehe Stromanschluss)
  • Entsorgungspauschale: EUR 50,- (siehe Entsorgung)

Auf- & Abbau

Den Ausstellern werden Standflächen zur Verfügung gestellt. Die Tiefe der Standfläche von mitgebrachten Zelten darf maximal 4m betragen. Der Aufbau der Stände ist nur nach bereits erfolgter Bezahlung des Rechnungsbetrages möglich.

Anmeldeschluss

Der Eingang der Anmeldung wird mit Erhalt der Rechnung bestätigt. Nach Annahme der Anmeldung erhält der Aussteller, ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, einen Lageplan mit seinem Standplatz.

Rücktrittsrecht

Der Aussteller hat ein Rücktrittsrecht. Bis zum 01. Juni 2025 werden 15% von der Gesamtsumme erhoben, die gem. Buchung des Standplatzes angefallen wären. Vom 01. Juni bis zum 01. Juli 2025 werden 35% der Gesamtsumme erhoben. Nach dem 01. Juli 2025 ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Bei ggf. einer noch möglichen Weitervermietung der abgesagten Fläche, erhält der absagende Aussteller eine Rückvergütung in Höhe von 60 % der Netto-Mieteinnahmen.

Zahlungsbedingungen

Der Veranstalter erstellt nach Anmeldung zur Sport-Expo eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe bis zum 14. Juli 2025 fällig. Erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages kann dem Aussteller eine Standfläche zugewiesen werden.

  • Kontoinhaber: OstseeMan Marketing und Event GmbH
  • IBAN: DE90 2175 0000 0022 0798 75
  • BIC: NOLADE21NOS
  • Bank: Nord-Ostsee Sparkasse
  • Betreff: OstseeMan Sport-Expo „JAHR“ Anmeldung „Aussteller-NAME“

Konkurrenzausschluss

Kann nicht zugesichert werden.

Werbemittel

Werbemittel dürfen nur innerhalb der zugeteilten Standflächen verteilt oder angebracht werden. Werbemittel wie Plakate, Werbebanner, Schilder o.ä. außerhalb der Standflächen bedürfen der Genehmigung durch den Veranstalter und sind vom Aussteller nach Ende der Veranstaltung rückstandsfrei zu entfernen.
Schäden, die vom Aussteller verursacht werden, werden auf seine Kosten behoben.

Stromanschluss

Der Stromanschluss muss unter Angabe des Anschlusswertes mit der Anmeldung angefordert werden. Für angeforderten Stromanschluss wird jedem Aussteller eine Pauschale von 50 EUR in Rechnung gestellt. Die benötigten Kabel (DIN VDE 0100 -740) müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden.

Genehmigungen

Der Aussteller muss besondere Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen und Zustimmungen zur beabsichtigten Ausstellung selbst beantragen und einholen.

Obhutspflicht & Haftung

Der Veranstalter übernimmt für Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen keine Obhutspflicht und schließt jede Haftung für Schäden und abhanden gekommene Gegenstände aus. Das Messegelände wird außerhalb der Messezeiten bewacht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.

 

Höhere Gewalt

Der Veranstalter ist bei zwingenden Gründen, insbesondere höherer Gewalt, berechtigt, die Sport-Expo, bei nicht von Ihm zu vertretenden Gründen zu verschieben, zu kürzen, zeitweise oder ganz zu schließen oder abzusagen. Die Aussteller/Mieter haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Standmiete sowie auf Schadenersatz.

Entsorgung

Für die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial stellt der Veranstalter einen Müllcontainer zur Verfügung. Für diesen wird jedem Aussteller eine Pauschale von 50 EUR in Rechnung gestellt. Die Standfläche ist gereinigt zu hinterlassen. Eventuelle Nachreinigungskosten werden dem Aussteller vom Veranstalter pauschal mit 100 EUR weiterberechnet.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für den Veranstalter und die Aussteller gilt Flensburg.

Veranstalter

OstseeMan Marketing und Event GmbH
Libellenring 6, 24955 Harrislee
E-Mail: info@ostseeman.de
Telefon: +49 (0) 461 4021 4040